Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen PROMARKETING GmbH, Ludwigshafen

Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen:

Präambel
Die PROMARKETING GmbH (im Folgenden „PROMARKETING“ genannt) bietet seinen Kunden kreative Komplettlösungen im Bereich
des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln. PROMARKETING
beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden, Kommunen, Berufsgenossenschaften oder Vereine (keine Endkunden/Verbraucher).
In Ergänzung sonstiger Absatzwege betreibt PROMARKETING über ihre Homepage auch Online-Shops. Diese Online-Shops dienen
ebenfalls der ausschließlichen Nutzung gewerblicher Absatznehmer und sind ausdrücklich nicht für Endkunden/Verbraucher vorgesehen.
Jeder Nutzer des Online-Shops bestätigt - spätestens jedoch mit dortiger Aufgabe einer Bestellung - gewerblich zu handeln und kein
Endkunde oder Verbraucher zu sein.
§1 Allgemeines
(1) Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsere Lieferungen
oder Leistungen schließen. Alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
(2) Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers
erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Dies gilt insbesondere, wenn die
entgegenstehenden Bedingungen lediglich formularmäßig mitgeteilt werden. Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch
für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart
werden.
(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte und Leistungen unter Umständen besonderen Import-/Exportkontrollen
und/oder –beschränkungen unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschließlich dem
Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. kein Produkt exportiert oder wiederverkauft werden kann - sei es direkt oder indirekt,
separat oder als Teil eines Systems -, ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten und auch die Zustimmung einer zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat.
Gleiches gilt, sofern für Import/Export besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom
Kunden ein Ursprungszeugnis benötigt, so ist PROMARKETING hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen;
PROMARKETING ist berechtigt, für den im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungs-zeugnisses geleisteten (Mehr-)
Aufwand dem Kunden eine Aufwandspauschale von € 50,- je Ursprungszeugnis zu berechnen bzw. Kostenersatz zu verlangen.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen – Vertragsschluss - Nebenleistungen
(1) Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Wir
sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Meint der
Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer
Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der
Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftrags-bestätigung als richtig und beiderseits verbindlich.
(2) Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres schriftlichen
Einverständnisses.
(3) Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch
verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
(4) Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder sonstigen
Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten
Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen. Sortimentsänderungen und Änderungen der technischen und
optischen Ausführung müssen wir uns vorbehalten. Selbst innerhalb einer Lieferung können leichte Ausführungsschwankungen vorkommen,
für die wir keine Gewähr übernehmen können. Geringe Qualitäts- und Ausführungsunterschiede sind produktionstechnisch nicht zu vermeiden
und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(5) Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es
wurden anderweitige Angaben gemacht. Verpackung, Fracht und Versicherung sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung
gestellt.
(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen, Druckunterlagen, Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn die Kosten für die Erstellung dieser Unterlagen und Werkzeuge dem Kunden
weiterverrechnet werden. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind, vor Weitergabe an Dritte bedarf es
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(7) Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Filme, Klischees und andere Unterlagen trägt ausschließlich der Kunde die
Verantwortung. Eine vom Kunden erklärte Druckfreigabe ist verbindlich. Widerspricht der Kunde einem übersandten Korrekturabzug nicht
innerhalb von 3 Tagen, wird dieser verbindlich.
(8) Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine Überprüfungspflicht
besteht für uns nicht. Mit Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger
Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die eine
Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.
(9) Bei nicht erfolgter oder verspäteter Selbstbelieferung und in Fällen höherer Gewalt sind wir zum Rücktritt berechtigt. Ersatzansprüche für
den Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung anzugeben, ob er die Ware an einen Endverbraucher weiterveräußert. Bei einem Verstoß gegen
diese Verpflichtung oder bei einem Verkauf der Ware an einen Endverbraucher entgegen der Angabe bei der Bestellung, gelten die Rechte
aus § 478 BGB als abbedungen.
(10) Etwaige bis dahin erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen
Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit
PROMARKETING dies nicht zu vertreten hat.
Erstellt PROMARKETING für den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der
weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse
beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt. Die daraus ergebende Lieferverzögerung hat die PROMARKETING
nicht zu vertreten.
(11) Nach Zustandekommen eines Vertrages gewährt PROMARKETING dem Kunden die Möglichkeit, gem. § 353 BGB gegen Zahlung des
entstanden Aufwandes bzw. Kosten, mindestens jedoch gegen Zahlung eines Reuegeldes in Höhe von 20 % des zu erwarteten Netto-
Rechnungsendbetrages, einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn und solange die vertragsgegenständlichen Waren von
PROMARKETING noch nicht verbindlich geordert wurden. Ein solcher Rücktritt des Kunden ist nur wirksam, wenn das Reuegeld vor,
spätestens aber zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung an PROMARKETING entrichtet wird. Der Kunde hat sich vor Abgabe einer solchen
Erklärung zu vergewissern, dass die Voraussetzungen für einen solchen Rücktritt noch bestehen, insbesondere die Waren oder
Halbfertigwaren nicht bereits verbindlich geordert wurden. Anderenfalls ist der Rücktritt ungeachtet einer etwaigen Zahlungsvornahme nicht
wirksam.
(12) Nutzt der Kunde den von PROMARKETING betriebenen Online-Shop, so verzichtet der Kunde darauf, vor Abgabe seines Angebotes
technische Mittel zur Erkennung und Beseitigung etwaiger Eingabefehler zur Verfügung gestellt zu bekommen (§ 312 e Abs.1 Nr.1 BGB).
Ferner verzichtet der Kunde auf die Einhaltung der Pflichten im Sinne der § 312 e Abs.1 Nr.3 BGB sowie § 3 BGB-InfoV.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Versandstelle“, ausschließlich Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Besteller. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach den besten wirtschaftlichen Verhältnissen, ohne
Verbindlichkeit für eine etwaig günstigere Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind
Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; es gilt der am Tag der Rechnungslegung gültige MwSt.-Satz.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs. Bei uns unbekannten
Auftraggebern erfolgt die Lieferung gegen sofortige Barzahlung, Nachnahme bzw. Vorauskasse nach unserer Wahl. Die Produktion wird
frühestens gestartet mit erfolgtem Zahlungseingang. PROMARKETING behält sich vor die Druckvorbereitenden Maßnahmen mit Eingang
der Bestellung bereits vorzunehmen. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb einer Woche nach Rechnungslegung kann PROMARKETING
vom Auftrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8
%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(6) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem
Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu setzen.
Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Sofern der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder
nachgewiesen werden kann, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, das
Insolvenzverfahren beantragt worden ist, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen, auch wenn wir
einen Wechsel oder Scheck angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, bzgl. sämtlicher sonstiger Verträge
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(8) Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder
rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist
ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(9) Evtl. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des
Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung
(10) Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte und zur Auslieferung bereit stehende Ware auch nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist nicht ab, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen, mind. 25% des Auftragswertes (zzgl. MwSt), sofern kein höherer Schaden
entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(11) Im Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren Veränderung von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen,
Rohstoffpreisen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden Abgaben sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der
Veränderung zu Gunsten und zu Lasten des Kunden abzuändern, ohne dass hierdurch ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird.
§ 4 Lieferzeit
(1) Liefertermine und Fristen sind nur gültig, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang der vom Auftraggeber zu
beschaffenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung oder des gesamten Kaufpreises. Sind keine
Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe.
Korrekturvorlagen, Andruckmuster und ähnliches sind annähernd zu betrachten. Sind Änderungen gegenüber der ursprünglichen
Beauftragung gewünscht, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst nach Bestätigung und Klarstellung dieser Änderung. Die Lieferfrist
beginnt mit dem Tage an dem die Ware die Produktionsstätte verlässt.
(2) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Verzögert sich die Übergabe oder des Versandes in Folge
eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
(3) Die Wahl der Versandart und –weg sowie der Verpackungseinheiten und etwaiger Kennzeichnungen behalten wir uns vor, wenn nichts
anderes in den Bestellungen vereinbart wurde. Eine Transportverpackung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers
vereinbart.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.
(5) Im Falle Höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener und unverschuldeter Umstände wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Energieknappheit, Vandalismus, behördlichen Eingriffen oder sonstigen Betriebsstörungen bei uns oder bei unseren Vorlieferanten, die für
die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung eingebunden sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wird die
Behinderung nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von
Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus vorangegangenen Teillieferungen
nicht.
(6) Bei Lieferverzug leiten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bei entsprechendem Nachweis des Auftraggebers
eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von 0,5%, jedoch max. 5% vom Rechnungswert der vom Verzug betroffenen
Ware.
(7) Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der
Leistung, die über die in (5) genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns
gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu klären, ob er wegen der Verzögerung der
Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
(9) Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert,
können wir dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung,
höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
§5 Annahmeverzug
(1) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
(2) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (1) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§6 Gewährleistung
(1) Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht auf Verpackungsschäden und Mangelfreiheit der Ware. Mängelansprüche des
Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Die Rügefrist beträgt maximal 3 Werktage nach Erhalt der Ware. Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Waren
beim Abnehmer ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt längstens 1 Jahr seit Auslieferung der Ware.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- und
Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist
der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge
nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.
(4) Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
(5) Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h.
Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Auftraggeber uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue
vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung) vor. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Rücktritt vom
Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.
(6) Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder
weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.
(7) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen §6 (8) und (9). Weitergehende oder andere als die unter §6 geregelten Ansprüche des
Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungs-gehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
(8) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
(9) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden und nur bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, mindestens jedoch bis zu einem Betrag
von Euro 500 000,- je Schadensfall begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
§7 Korrekturen/Andrucke/bedruckte Vorabmuster/Druckaufträge
(1) Korrekturabzüge und –andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben.
Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
(2) Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz, oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber
der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet.
Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz
und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.
(3) Etwaige Änderungen hinsichtlich des Grundmaterials entbinden nicht von der Bezahlung der ursprünglich bestellten Ware, sofern diese
nicht anderweitig zu veräußern ist.
§ 8 Sonstiges
(1) Nach dem Produkthaftungsgesetz sind wir (sofern möglich) als Inverkehrsbringer verpflichtet unser Impressum auf sämtlichen Waren,
die wir liefern, anzubringen. Falls das Produkt selbst nicht gekennzeichnet werden kann besteht die Möglichkeit einen Einleger oder auch
eine entsprechende Kennzeichnung auf der Umverpackung anzubringen. Erhalten wir Ihrerseits keine anderslautende Weisung werden wir
unseren Firmennamen und die postalische Anschrift anbringen. Die Mehrkosten sind in jedem Fall vom Käufer zu tragen auch wenn diese im
Angebot zunächst nicht aufgeführt wurden. Es steht Ihnen frei Ihre eigene Anschrift anzubringen. Die zusätzlichen Kosten werden wir
gesondert in unseren Auftragsbestätigungen aufgeben (den Genauen Inhalt erhalten Sie bei dem BMJ oder auf unserer Homepage zum
Nachlesen)
(2) Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung uns zur Kenntnis erlangten Daten zu speichern und diese an die
von uns zur Abwicklung eingeschalteten Vertragspartner weiterzugeben.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Schlussbestimmung
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ludwigshafen
(2) Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Ludwigshafen
(3) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.
PROMARKETING GmbH, Hedwig-Laudien-Ring 29, D-67071 Ludwigshafen am Rhein – www.promarketing.de – Oktober 2020

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutz
Χ